Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Avant Akademie
§1 Allgemeines, Kundenkreis
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungsverträge aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über unsere Webseite www.avant-akademie.de (nachfolgend „Webseite“) sowie Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungsverträge, die per Telefon, Telefax oder auf postalischem Weg geschlossen werden, unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
(2) Das Angebot auf unserer Webseite richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
(2) Das Angebot auf unserer Webseite richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
§2 Vertragsschluss, Widerrufsrecht und Verhinderung des Kunden
(1) Vertragsschluss über das Onlinebuchungsformular
Die Annahme des Angebots erfordert, dass der Kunde zuvor die persönlichen Daten angibt und diese AGB akzeptiert. Diese Form des Vertragsschlusses steht dem Kunden nicht zur Verfügung, sofern er Fördermittel in Anspruch nehmen möchte (vgl. § 7 dieser AGB).
(2) Vertragsschluss per E-Mail oder Post
(3) Vertragsschluss per Telefon
(a) Unsere Angebote auf unserer Webseite, die über das Onlinebuchungsformular angenommen werden können, sind rechtsverbindliche Angebote unsererseits.
(b) Durch Anklicken des Buttons mit der Bezeichnung oder der Zusatzbezeichnung „Jetzt einschreiben“ (Darstellung abhängig von der gewählten Zahlungsart) über das Onlinebuchungsformular auf der Webseite, nimmt der Kunde das verbindliche Angebot der Avant Akademie für die Buchung des betreffenden Lehrganges verbindlich an. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande (Vertragsschluss).
Die Annahme des Angebots erfordert, dass der Kunde zuvor die persönlichen Daten angibt und diese AGB akzeptiert. Diese Form des Vertragsschlusses steht dem Kunden nicht zur Verfügung, sofern er Fördermittel in Anspruch nehmen möchte (vgl. § 7 dieser AGB).
(2) Vertragsschluss per E-Mail oder Post
Sendet der Kunde die Anmeldung (z.B. durch Nutzung des auszudruckenden Anmeldeformulars oder in Textform formlos) per E-Mail oder per Post an die Avant Akademie, dann stellt dieses Vertragsangebot ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn die Avant Akademie das Vertragsangebot des Kunden verbindlich annimmt und diese Annahme dem Kunden gegenüber mitteilt.
(3) Vertragsschluss per Telefon
Ein mündlicher Vertragsabschluss kommt dann zustande, wenn der Kunde den Hinweis über den Standort der AGB auf der Website erhalten hat, dieser ausdrücklich und verbindlich dem Vertragsangebot zugestimmt hat und die schriftliche Bestätigung der Avant Akademie erhalten hat.
Diese Form des Vertragsschlusses steht dem Kunden nicht zur Verfügung, sofern er Fördermittel in Anspruch nehmen möchte (vgl. § 8 dieser AGB).
(4) Widerruf
Diese Form des Vertragsschlusses steht dem Kunden nicht zur Verfügung, sofern er Fördermittel in Anspruch nehmen möchte (vgl. § 8 dieser AGB).
(4) Widerruf
Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, die Annahme des Vertragsangebotes gemäß vorstehendem Absatz 1 und sowie sein Vertragsangebot gemäß vorstehendem Absatz 2 nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung gem. §5 Abs. 1 dieser AGB zu widerrufen.
(5) Verhinderung des Kunden
(5) Verhinderung des Kunden
Die Lehrgangsgebühren sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der Kunde auf Grund Urlaubs, berufsbedingter Gründe, Krankheit oder aufgrund von Umständen, die der Kunde selbst beeinflussen kann, nicht im Stande ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Zahlt der Kunde die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig oder nimmt er am Lehrgang nicht teil, so bleibt die Zahlungspflicht des Kunden für den gebuchten Lehrgang dennoch in voller Höhe bestehen.
§3 Umbuchungsmöglichkeit
(1) Die Umbuchung von Präsenz- /Live-Online-Ausbildungen ist einmalig kostenfrei möglich und kann bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn erfolgen.
(2) Die Ausbildung muss bereits bezahlt und der, zur Zahlung gehörende Geldeingang, muss im ERP-System vermerkt sein.
(3) Nach erfolgreicher Umbuchung erhält der Kunde einen Umbuchungscode, welcher eine Gültigkeit von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umbuchung besitzt.
(4) Umbuchungscodes sind nicht mit Rabattaktionen und anderen Gutscheinen kombinierbar.
(5) Umbuchungscodes sind nicht in bar auszahlbar.
(2) Die Ausbildung muss bereits bezahlt und der, zur Zahlung gehörende Geldeingang, muss im ERP-System vermerkt sein.
(3) Nach erfolgreicher Umbuchung erhält der Kunde einen Umbuchungscode, welcher eine Gültigkeit von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umbuchung besitzt.
(4) Umbuchungscodes sind nicht mit Rabattaktionen und anderen Gutscheinen kombinierbar.
(5) Umbuchungscodes sind nicht in bar auszahlbar.
(6) Nicht eingelöstes Restguthaben verfällt am Ende der Gültigkeitsdauer, kann jedoch auch für andere Ausbildungen eingelöst werden.
§4 Vertragsschluss, Widerruf und Kündigung
(1) Vertragsschluss
Sofern sich der Kunde zu einem Lehrgang anmeldet, der unter das Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) fällt, ist der Vertragsschluss rechtswirksam, wenn der Kunde die Bedingungen zum Fernunterrichtsvertrag im Buchungsprozess akzeptiert hat.
(2) Widerruf
(2) Widerruf
Jeder Kunde ist berechtigt den Vertrag nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung gem. §5 Abs. 1 dieser AGB und Beachtung der Ausnahmen gemäß vorstehendem Absatz zu widerrufen.
(3) Kündigung
(3) Kündigung
Verträge über Lehrgänge, die überwiegend oder ganz im Wege des Fernunterrichts gehalten werden und eine
längere Regellaufzeit haben, können ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Fall, dass Lehrgänge über ihre Regellaufzeit hinaus verlängert werden, besteht abweichend von vorstehender Regelung, kein Recht auf Kündigung zum Ablauf des ersten Halbjahres mit einer Frist von sechs Wochen und anschließend mit einer Frist von drei Monaten. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Im Fall der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Lehrgangsgebühr zu entrichten, der im Verhältnis zur gesamten Dauer auf die Laufzeit des Vertrages entfällt.
Im Fall der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Lehrgangsgebühr zu entrichten, der im Verhältnis zur gesamten Dauer auf die Laufzeit des Vertrages entfällt.
§5 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsbelehrung
(2) Folgen des Widerrufs
Sie haben das Recht, binnen dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 30 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Avant Akademie, Egilbertstr. 33, 85354, Freising, Tel. 08161 7878993), E-Mail: hallo@avant-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Falle werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Erlöschen des Widerrufsrechts
(3) Erlöschen des Widerrufsrechts
Im Fall eines Vertrages über die Lieferung von ausschließlich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, erlischt Ihr Widerrufsrecht, sobald wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, vorausgesetzt, dass Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren (gem. § 356 Abs. 5 BGB).
§6 Zahlungsarten, Abtretung, Fälligkeit, enthalteneLeistungen
(1) Preise
(3) Abtretung der Forderungen
(4) Zahlungsart bei anderweitigen Buchungsarten
Im Fall, dass Lehrgänge über ihre Regellaufzeit hinaus verlängert werden, bleibt die Zahlungsfrist bestehen. Durch Verlängerung der Laufzeit ergibt sich kein Recht auf Teilleistung der Lehrgangsgebühr.
(6) Enthaltene Leistungen
Unsere Leistungen sind gem. § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit.
(2) Zahlungsarten bei Buchung über das Onlinebuchungsformular
(2) Zahlungsarten bei Buchung über das Onlinebuchungsformular
Die Lehrgangsgebühr kann – soweit über das Onlinebuchungsformular gem. §2 Abs. 1 dieser AGBs gebucht wurde – per PayPal, Debit- oder Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren oder Klarna gezahlt werden.
(3) Abtretung der Forderungen
Wenn der Kunde über das Onlineformular bucht und dabei als Zahlungsart PayPal, Debit- oder Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift wählt, tritt die Avant Akademie die ihr durch diesen Vertragsschluss zustehende Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. ab. Diese wird die Forderung sodann beim Kunden einziehen. Mit der Auswahl der entsprechenden Zahlungsart im Buchungsprozess stimmt der Kunde der Einziehung von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie S.C.A. zu.
(4) Zahlungsart bei anderweitigen Buchungsarten
Bei anderweitigen Vertragsschlüssen gem. §2 Abs. 2 ist die Zahlung nach Annahme des Angebotes per Überweisung binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu leisten. Maßgeblich ist dabei das Datum des Zahlungseinganges. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
(5) Fälligkeit
(5) Fälligkeit
Die Lehrgangsgebühr oder erste Ratenzahlung ist bei den Zahlungsarten PayPal, Debit- oder Kreditkarte oder Klarna direkt nach Vertragsschluss sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig und ist bei der Zahlungsart Überweisung (gem. Absatz 4 und 5) mit Zugang der Rechnung fällig.
Abweichend von vorstehender Regelung ist bei einem Lehrgang im Sinne des FernUSG und eine Regellaufzeit von mehr als drei Monaten hat, die Lehrgangsgebühr zu den genannten Zeitpunkten nicht in voller Höhe, sondern in Höhe einer Teilleistung für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten fällig. Die konkrete Höhe der
Abweichend von vorstehender Regelung ist bei einem Lehrgang im Sinne des FernUSG und eine Regellaufzeit von mehr als drei Monaten hat, die Lehrgangsgebühr zu den genannten Zeitpunkten nicht in voller Höhe, sondern in Höhe einer Teilleistung für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten fällig. Die konkrete Höhe der
Zahlung sowie die Fälligkeit der weiteren Teilleistungen ergeben sich aus dem Informationsmaterial zu dem jeweiligen Lehrgang.
Im Fall, dass Lehrgänge über ihre Regellaufzeit hinaus verlängert werden, bleibt die Zahlungsfrist bestehen. Durch Verlängerung der Laufzeit ergibt sich kein Recht auf Teilleistung der Lehrgangsgebühr.
(6) Enthaltene Leistungen
Die aktuellen Lehrgangsgebühren sind der Homepage der Avant Akademie zu entnehmen. In den Lehrgangsgebühren sind, sofern nicht anders angegeben, die Gebühren für Prüfungen (ausgenommen Nachprüfungen) und Lehrgangsmaterialien bereits inbegriffen.
§7 Verzug, Mahnkosten, Aufrechnung, abweichendeRechnungsanschrift
(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. ab Verzugsbeginn zu zahlen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kommt der Kunde automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet, wobei der Kunde auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wird. Eine gesonderte Mahnung muss nicht versandt werden. Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Unabhängig hiervon kann der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden. Die Mahnkosten, die vom Kunden im Verzugsfall zu tragen sind, betragen ab der 2. Zahlungserinnerung pauschal 5,-€. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Dabei werden gegebenenfalls die vorstehenden Zahlungen in Anrechnung gebracht.
(2) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(2) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Der Kunde hat bei der Buchung des Lehrgangs die Möglichkeit, einen vom Lehrgangsteilnehmer abweichenden Rechnungsempfänger anzugeben. Sollte der Avant Akademie bis zur Fälligkeit der Kursgebühr keine schriftliche Kostenübernahme des angegebenen Rechnungsempfängers vorliegen, so ist die volle Lehrgangsgebühr vom angemeldeten Lehrgangsteilnehmer zu bezahlen.
§8 Fördermittel
(1) Bei Inanspruchnahme von EU- und Landesfördermitteln muss die Anmeldung in Textform (nicht über das Onlinebuchungsformular) erfolgen.
(2) Der Kunde hat zu beachten, dass die Bedingungen des jeweiligen Förderprogrammes eingehalten werden.
(3) Sollte eine Förderung bei der späteren Abrechnung abgelehnt werden, so ist der Kunde zur Zahlung der gesamten Gebühr für den Lehrgang verpflichtet, zu dem er sich angemeldet hat. Dem Kunden geht in diesem Fall nach Ablehnung der Fördermittel eine auf ihn ausgestellte Rechnung zu, die innerhalb entsprechend § 6 Absatz 4 dieser AGB zur Zahlung fällig ist.
§9 Änderungen von Terminen, Referenten oder Inhalten, Absage von einzelnen Lehrgängen
(1) Die Avant Akademie behält sich die Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Lehrgangsortes, des Programm- und Zeitablaufes sowie der Referenten vor. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen behält sich die Avant Akademie auch die Anpassung von Lehrinhalten vor, soweit die Anpassung unter Abwägung der Interessen des Kunden zumutbar ist und hiermit keine wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistungsinhalte verbunden sind. Diese Änderungen führen auf Seiten des Kunden weder zu einem Rücktritts- noch zu einem Minderungsrecht. Ebenso ist die ersatzlose Streichung von Lehrgängen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit bzw. Ausfall der Referenten vorbehalten.
(2) Die bereits entrichtete Lehrgangsgebühr wird im Falle des Lehrgangsausfalles zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche werden in den in Absatz 1 genannten Fällen ausgeschlossen.
(3) Die Teilnehmer werden im Falle von absehbaren Lehrgangsausfällen so rechtzeitig wie möglich informiert.
(4) Die Avant Akademie haftet nicht für Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder für sonstige Schäden, die durch die Absage eines Lehrganges, einzelner Termine oder einen Referentenwechsel entstehen.
(2) Die bereits entrichtete Lehrgangsgebühr wird im Falle des Lehrgangsausfalles zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche werden in den in Absatz 1 genannten Fällen ausgeschlossen.
(3) Die Teilnehmer werden im Falle von absehbaren Lehrgangsausfällen so rechtzeitig wie möglich informiert.
(4) Die Avant Akademie haftet nicht für Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder für sonstige Schäden, die durch die Absage eines Lehrganges, einzelner Termine oder einen Referentenwechsel entstehen.
§10 Lehrgangsmaterialien und Zertifikate, Haftungsausschluss
(1) Die Aushändigung der Lehrgangsmaterialien erfolgt zu Beginn des Lehrganges. Abschlusszertifikate werden nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges vergeben. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges setzt das Bestehen einer Abschlussprüfung voraus. Die Entscheidung, ob die Prüfung als bestanden gilt, entscheidet der Referent nach Rahmenvorgaben der Avant Akademie.
(2) Bei nicht erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung bzw. bei nicht ausreichender Anwesenheit, behält sich die Avant Akademie vor, das Abschlusszertifikat nicht zu vergeben. Daraus resultiert kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
(3) Die Avant Akademie übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität oder Vollständigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Avant Akademie, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Bei nicht erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung bzw. bei nicht ausreichender Anwesenheit, behält sich die Avant Akademie vor, das Abschlusszertifikat nicht zu vergeben. Daraus resultiert kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
(3) Die Avant Akademie übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität oder Vollständigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Avant Akademie, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
§11 Kostenpflichtige Nachprüfung
(1) Bei nicht angetretener, krankheitsbedingt abgesagter oder nicht bestandener Prüfung muss für den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges eine Nachprüfung binnen 12 Monaten nach dem ursprünglichen Prüfungsdatum absolviert und bestanden werden.
(2) Nicht bestandene Prüfungen können durch kostenpflichtige Nachprüfungen nachgeholt werden.
(3) Für die Buchung von Nachprüfungen gelten dieselben Bedingungen wie für Lehrgänge.
(2) Nicht bestandene Prüfungen können durch kostenpflichtige Nachprüfungen nachgeholt werden.
(3) Für die Buchung von Nachprüfungen gelten dieselben Bedingungen wie für Lehrgänge.
§12 Urheberrecht an Lehrgangsmaterialien, Video- und Tonaufzeichnungen während des Lehrgangs
(1) Nachdruck, Verbreitung, Weitergabe oder Vervielfältigung auch einzelner Teile der Lehrgangsmaterialien sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Avant Akademie gestattet. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Der Avant Akademie steht das alleinige und ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht an den Lehrgangsmaterialien zu.
(2) Sämtliche Video- und Tonaufzeichnungen sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Avant Akademie gestattet.
§13 Haftung
(1) Eine vertragliche oder außervertragliche Schadenersatzpflicht der Avant Akademie besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Zusätzlich haftet die Avant Akademie auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
(2) Die Haftung ist im einzelnen Haftungsfall auf den Auftragswert für jeden nachgewiesenen Schadensfall begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 und 2) gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Avant Akademie.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Abs. 1 bis 3) gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit eine Haftung auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist, wie bspw. bei Garantie, nach dem FernUSG.
(5) Soweit die Tätigkeit der Avant Akademie auf die Vermittlung eines Dienstleisters gerichtet ist, beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich auf diese Vermittlungstätigkeit. Die Avant Akademie haftet nicht für die Ausführung der vermittelten Dienstleistung und nicht für Schäden, die der Dienstleister in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Eine etwaige Haftung der Avant Akademie für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Dienstleisters bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
(6) Die Avant Akademie haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel bei der Erfüllung der Leistungen die auf höherer Gewalt, Kriegsereignissen, Überschwemmungen, Pandemien, Aufruhr, Explosion, terroristischen Akten, Repressalien,Einschränkungen des freien Personen- und Warenverkehrs, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen, radioaktiven Einflüssen, Beschlagnahmen oder Verfügungen von hoher Hand, sowie Allgemeinverfügungen beruhen.
§14 Teilnahme am praktischen Teil des Lehrganges, gesundheitliche Eignung des Kunden, Mitteilungspflicht, Hausrecht
(1) Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist am Training bzw. der praktischen Ausbildung teilzunehmen und wird sich zu diesem Zweck ggf. vor Lehrgangsbeginn ärztlich untersuchen lassen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich alle gesundheitlichen Einschränkungen, die für die Teilnahme am Training im
Rahmen des Lehrganges relevant sind, uns oder unseren Mitarbeitern oder Referenten vor Lehrgangsbeginn in Textform mitzuteilen.
(3) Bei Übungen und körperlichen Aktivitäten sowie Anwendungsdemonstrationen, die Kunden oder Referenten an anderen Kunden vornehmen, handeln Kunde und Referenten auf eigene Gefahr und Risiko.
(4) Die Avant Akademie und ihren Erfüllungsgehilfen, bzw. die Kooperationspartner, die die Lehrgangsräume zur Verfügung stellen, behalten sich in den Räumlichkeiten am Veranstaltungsort das Hausrecht vor.
§15 Hinweis auf Streitbeilegung durch Onlineplattform
Ab dem 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden.
Diese Plattform wird durch die Europäische Union eingerichtet und ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ erreichbar. Die Nutzung der Online-Plattform ist nicht zwingend und nicht verpflichtend. Folglich steht es Verbrauchern frei, Ansprüche ohne vorherige Nutzung der OS-Plattform gerichtlich geltend zu machen. Für Verbraucherstreitigkeiten mit der Avant Akademie ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694
Kehl (www.verbraucher-schlichter.de) zuständig. Die Avant Akademie ist gemäß § 37 VSBG verpflichtet, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Der zwischen der Avant Akademie und dem Kunden zustande kommende Vertrag unterliegt, vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand München (Deutschland) für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Bei Lehrgängen, die überwiegend oder ganz im Wege des Fernunterrichts gehalten werden, ist gemäß § 26 Abs. 1 FernUSG das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Bei Unwirksamkeit einer der o.g. Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit/ Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Wirksamkeit, sofern sie nicht nachweislich individuell erfolgt.
Stand: August 2024
Stand: August 2024
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